22. Oct. 2025

Steuer-Vorteile für pflegende Angehörige

Wer unentgeltlich im häuslichen Umfeld Personen pflegt, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag beantragen. Voraussetzung für den Pauschbetrag ist mind. der Pflegegrad 2 oder ein Grad der Schwerbehinderung von mind. 20.

Damit der Pflegepauschbetrag gewährt wird, muss dieser in der Steuererklärung in der Anlage zu außergewöhnlichen Belastungen mit den Daten der pflegebedürftigen Person angegeben werden. Als Nachweis genügt die Einstufung des Pflegegrade oder der Schwerbehindertenausweis.


Hinweis: Selbst wenn die Pflege erst im Dezember der Steuer-Jahres begonnen hat, kann der gesamte Pauschbetrag genutzt. Das sind bei PG 2 600 Euro, PG3 1.100 Euro, PG 4 & 5 sowie Merkzeichen H 1.800 Euro und zwischen 384 Euro und 2.840 Euro je nach Grad der Behinderung.


Sollte sich der Pflegegrad oder der Grad der Behinderung im Verlauf des Jahres erhöhen, sollte der höhere Grad angegeben werden, da dieser für das ganze Jahr gilt.

Wenn sich mehrere Angehörige die Pflege einer Person teilen, kann der Pauschbetrag von allen Beteiligten Personen beantragt werden. Der Betrag würde entsprechend aufgeteilt werden. Andersherum kann der Pauschbetrag auch mehrfach beantragt werden, sollte eine Person die Pflege mehrerer Personen, bspw. Mutter und Vater, übernehmen.


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