07. Apr. 2022
Familienpflegezeit-Rechner
Wer beruflich kürzertreten muss, um einen Angehörigen zu pflegen, kann die Pflege- bzw. Familienpflegezeit beanspruchen. Beschäftigte können sich mit der Pflegezeit bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig freistellen lassen. Im Rahmen der Familienpflegezeit ist eine Freistellung bis zu 24 Monate möglich, jedoch mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden/Woche. Um fehlendes Gehalt auszugleichen, besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu beantragen. Mit dem Familienpflegezeit-Rechner als Berechnungshilfe kann man sich anhand seiner persönlichen Situation einen ersten Überblick zum Darlehen verschaffen.
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